Diese Norm legt das Verfahren zur Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauprodukten und Bauteilen fest, die als Bestandteile gebäudetechnischer Anlagen verwendet werden. Grundlage sind Prüfdaten, die in den direkten Anwendungsbereich des jeweiligen Prüfverfahrens fallen. Sie umfasst außerdem die Klassifizierung auf Grundlage der erweiterten Anwendung von Prüfergebnissen. Bei Lüftungsanlagen – mit Ausnahme von Rauchschutzanlagen – gilt sie für Lüftungsleitungen und Brandschutzklappen. Bei Kabelanlagen oder Produkten, die als solche verwendet werden, gilt sie für ungeschützte elektrische Kabel mit eigenständiger Feuerwiderstandsfähigkeit sowie für Brandschutzsysteme für Kabelanlagen und deren zugehörige Komponenten. Die maßgeblichen Prüfverfahren sind in Abschnitt 2 aufgeführt. Kabel, die mit Brandschutzklappen verbunden sind, sind im Allgemeinen ausgenommen, sofern sie nicht aufgrund örtlicher Vorschriften vorgeschrieben sind.