Diese Norm legt die Leistungsanforderungen für Brettsperrholz für Gebäude und Brücken fest:
- Typ 1, gerade oder gekrümmt, ausschließlich aus Holz ohne großformatige Keilzinkenverbindungen;
- Typ 2, gerade, ausschließlich aus Holz mit großformatigen Keilzinkenverbindungen;
- Typ 3, gerade, bestehend aus Holz und Holzwerkstoffplatten, ohne großformatige Keilzinkenverbindungen.
Sie gilt für Erzeugnisse, die gemäß ihren Bestimmungen für die Nutzungsklassen 1 oder 2 nach EN 1995-1-1 aus Nadelholz oder Pappel, einschließlich Mischarten, hergestellt werden. Zulässige Klebstoffe sind Phenolharze, Aminoplaste, einkomponentige feuchtigkeitshärtende Polyurethane oder Klebstoffe auf Basis von Isocyanat und Emulsionspolymer des Typs I. Die Produkte bestehen aus mindestens drei rechtwinklig zueinander verklebten Lagen, mit einer Gesamtdicke von ≤ 500 mm, Lamellenbreiten von 40 bis 300 mm sowie Holzlagendicken von 6 bis 47 mm.